Das "ausreichend gepolstert" ermöglicht begrenzten Bestandsschutz für Gliederketten. s.u.
Tatsächlich war das eine Entscheidung, die Formulierung des Regelvorschlags auf den Trend der Bandketten anzupassen. Das "ausreichend" soll hier dafür stehen, dass Gliederkettenspieler Ihre Pompfe nicht unspielbar durchpolstern müssten, sondern eine dünne Polsterung nach den 100 Zentimetern um die Glieder anfügen (weicher Stoff) können, um die Kette Spielbar zu halten. Ein Turnierausrichter könnte auch sagen, dass Gliederketten nach den 100 Zentimetern ungepolstert ok sind.Max V. hat geschrieben: ↑Di 18. Dez 2018, 09:38Option 3 würde die klassische Gliederkette töten, denn wer spielt die denn schon über den kompletten Strang gepolstert. Die aktuellen Schlauchketten sollen ja auch nicht gefüllt werden weil sie zu hart sind. Ich finde die Formulierung verfehlt das Thema.
Weiterhin soll damit der Effekt abgebildet werden, dass Kugelpolsterungen der Schlauchketten die Tendenz dazu haben zu komprimieren. Damit die Pompfe nicht nach einem Spiel aussortiert wird, weil 20 cm vom Griff aus nicht mehr gefüllt sind, sehen wir ein weiches Kriterium ans Praktikabler an.
Da es schwierig ist eine einheitliche Regelung für Glieder und Bandketten zu finden, haben wir uns entschlossen die Gliederketten lieber mit diesem weichen Kriterium eine Art Bestandsschutz zu ermöglichen, die Regel aber auf Bandketten fokussiert.